Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten (österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, Drittstaatsangehörige), unterliegen der Meldeverpflichtung nach dem Meldegesetz. Wer in Österreich Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist zur An- und Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet.