Volksbegehren

Volksbegehren - Unterstützungserklärungen

Mittels nachstehendem Link kommen Sie zu einer Auflistung über aktuelle Volksbegehren für welche Unterstützungserklärungen abgegeben werden können:

Link: Homepage - Österreich.gv.at, Volksbegehren


Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren:

  • in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde persönlich auf dem entsprechenden Formular geleisteten Unterschrift;
        Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments
        (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.

  • via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr eine Unterstützungserklärung abgeben.
Eine rechtsgültige Unterstützung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antrag von mindestens 8.401 Personen (die Zahl richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung)
unterstützt sein muss und die hierzu erforderlichen Unterstützungserklärungen nicht vor dem 1. Jänner des der Antragstellung vorangegangenen Jahres abgegeben worden sind.


Die oder der Unterstützungswillige muss zum Nationalrat wahlberechtigt sein (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung,
kein Ausschluss vom Wahlrecht) und darf nicht bereits eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren abgegeben haben.
Liegt bereits eine Unterstützungserklärung vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.
Das „Mitbringen“ eines Unterstützungserklärung-Formulars zur Gemeinde ist nicht mehr vorgesehen. Das Formular für die Unterstützungserklärung und eine dazugehörige
Bestätigung werden vor Ort durch das Zentrale Wählerregister automatisch als Papierausdrucke erstellt.

Das Formular einer Unterstützungserklärung enthält die Registrierungsnummer und die Kurzbezeichnung des zu unterstützenden Volksbegehrens, den Namen der oder des Unterstützungswilligen
sowie die Gebietskennzahlen und Bezeichnungen der Gemeinde, in der unterstützungswillige Person in die Wählerevidenz eingetragen ist und der Gemeinde, bei der die Unterstützungserklärung
abgegeben wird. Der oder dem Unterstützungswilligen wird nach der Unterfertigung eine Bestätigung über die getätigte Unterstützungserklärung ausgefolgt. Das unterschriebene Formular verbleibt
bis zum Zeitpunkt, zu dem das Ergebnis des Volksbegehrens unanfechtbar feststeht, bei der Gemeinde und wird danach unverzüglich vernichtet. Es gibt keine Übersendung an die Proponentinnen
oder Proponenten mehr.