Datenschutz |Suche |Hilfe |Cookies |Sitemap |Impressum |Barrierefreiheit
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Formulare
Die Bekanntgabe einer Namensänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.
Die Meldung erfolgt an die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Geburt
Heirat
Pflege
Todesfall
Umzug