Datenschutz |Suche |Hilfe |Cookies |Sitemap |Impressum |Barrierefreiheit
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Infobroschüre
Seit 1. Jänner 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Sie können ab sofort die monatliche Berücksichtigung des Familienbonus bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Geburt
Heirat
Pflege
Todesfall
Umzug