Datenschutz |Suche |Hilfe |Cookies |Sitemap |Impressum |Barrierefreiheit
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Amtstafel
Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Seit 1. Juli 2001 (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Geburt
Heirat
Pflege
Todesfall
Umzug