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Grundverkehrsgesetz-Durchführungsverordnung (Auszug)I. Zu § 1 Abs. 2 lit. b des Gesetzes§ 1 Die Vorschriften des Salzburger Grundverkehrsgesetzes über den Verkehr mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken finden auf Grundstücke keine Anwendung, die [...] c) im politischen Bezirk Salzburg-Umgebung in den Ortsgemeinden Bürmoos und Oberndorf bei Salzburg sowie in der Katastralgemeinde Seekirchen-Markt (Ortsgemeinde Seekirchen am Wallersee) (Anm: Namensänderung auf Grund LGBl. Nr. 10/1978); [...] gelegen sind.
>> Hier finden Sie den gesamten Text der Grundverkehrsgesetz-Durchführungsverordnung ...
Ermittlung des Einheitswertes - Finanzamt Salzburg LandAigner Straße 10, 5020 SalzburgTelefon: 0662 - 63 80
Ermittlung des ortsüblichen Preises für Grundstücke - Salzburger Institut für Raumordnung (SIR)Schillerstraße 25, Stiege Nord, 3. Stock, 5020 SalzburgTelefon: 0662 - 62 34 55, Fax: 0662 - 62 9915E-Mail: sir@salzburg.gv.atInternet: www.salzburg.gv.at/sir_haupt
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Die Beratungstage finden jeden 2. Mittwoch im Monat von 13:30 - 16:30 Uhr statt.
Die Beratungsstelle ist unverändert im Büro des Regionalverbandes Flachgau-Nord Joseph-Mohr-Straße 4a, 5110 Oberndorf angesiedelt und kann gegen Voranmeldung unter der Tel.Nr. 06272/41217 (Frau Geiger), sofern es die derzeitige Covid-Situation zulässt, kostenlos in Anspruch genommen werden. Neben den Beratungstagen gibt es auch die Möglichkeit der kostenlosen "Vor-Ort-Beratung", bei der ebenfalls nach telefonischer Voranmeldung ein Termin vereinbart werden kann.
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FeuerlöscherüberprüfungBetreuende Firma: Günther Laimer / MattighofenTelefon: 0664 / 541 42 22 oder 07742 / 50 64
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