Stellplatzverordnung

04.07.2011

Kundmachung

Gemäß § 2 Abs. 3 Bautechnikgesetz LGBl Nr. 31/2009 i.d.g.F wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Bürmoos in ihrer Sitzung vom 01.06.2011 die Schlüsselzahl für die mindestens zu schaffenden Stellplätze bei Wohnbauten mit 2,0 Stellplätzen je Wohnung beschlossen hat.

Diese Festlegung gilt für das gesamte Gemeindegebiet, ausgenommen sind lediglich Gebiete, welche von bestehenden Bebauungsplänen erfasst sind.

Der Bürgermeister: Peter Eder

Kundmachungsdauer: zwei Wochen
Angeschlagen am: 04.07.2011