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04.07.2011
Gemäß § 2 Abs. 3 Bautechnikgesetz LGBl Nr. 31/2009 i.d.g.F wird kundgemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Bürmoos in ihrer Sitzung vom 01.06.2011 die Schlüsselzahl für die mindestens zu schaffenden Stellplätze bei Wohnbauten mit 2,0 Stellplätzen je Wohnung beschlossen hat.
Diese Festlegung gilt für das gesamte Gemeindegebiet, ausgenommen sind lediglich Gebiete, welche von bestehenden Bebauungsplänen erfasst sind.
Der Bürgermeister: Peter Eder
Kundmachungsdauer: zwei Wochen Angeschlagen am: 04.07.2011
222314157_1[187981].pdf (27 KB) - .PDF
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