Rasenmähen - wann?!

09.08.2021

Die "Rasenmähzeit" steht wieder bevor, daher möchte die Gemeinde Sie wieder auf die festgelegten Rasenmähzeiten hinweisen.

In unserer Gemeinde gibt es - wie in vielen anderen Landgemeinden – (noch)  KEINE  ortspolizeiliche Verordnung, die bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe und in besonders schweren Fällen eine Arreststrafe vorsieht.  Aber  wir sind nach wie vor der Meinung, dass man "Ruhezeiten" auch  OHNE  eine derartige Verordnung einhalten kann.

Für alle, die vielleicht die "Rasenmäh-Zeiten" noch nicht oder nicht mehr wissen:

  • Gemäht wird nur an Werktagen
    Montag bis Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen verboten!
    Diese Zeiten gelten auch für Arbeiten mit Kreissägen und Motorsägen, sowie für Arbeiten mit erhöhtem Geräuschpegel!

Bitte nehmen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht und halten Sie die oben angeführten Zeiten auch wirklich ein.

Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken!