Strafregisterbescheinigung

Alternativ wird auch der Begriff Leumundszeugnis verwendet. In diesem Dokument werden alle rechtskräftigen Verurteilungen einer Person eingetragen oder das Fehlen von Verurteilungen mit dem Hinweis auf Unbescholtenheit nachgewiesen. Nach Ablauf der Tilgungsfrist kann selbst nach Verurteilungen der Zustand der Unbescholtenheit wiederhergestellt werden. Weiterführende Informationen zur Strafregisterbescheinigung finden sich hier.

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