Geburtenbuch

Als eines der drei Personenstandsbücher (Geburt, Ehe, Sterbefall) werden in diesem Buch neue Geburten aufgezeichnet. Alle diese Dokumente werden im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst. Nach der Geburt sollten die folgenden Informationen eingereicht werden, damit im zuständigen Magistrat eine Eintragung ins Geburtenbuch erfolgt:

  • Krankenanstalt
  • Hebamme
  • Eltern

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